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Supervision – Intervision – Kollegiale Fallberatung – Coaching – Balint-Gruppen

Gibt es da überhaupt einen Unterschied?

In der professionellen arbeitsfeldbezogenen Beratung werden wir mit einer Vielzahl an Fachbegriffen und  Beratungsformen konfrontiert. Es entstehen immer neue Begriffsdefinitionen für strukturierte Formen des beruflichen Austausches nach verschiedenen theoretischen Ansätzen. Doch handelt es sich hierbei stets um ein neues Modell zur kollegialen Unterstützung und Auseinandersetzung mit einer berufsbezogenen Fragestellung? Oder bedeuten all diese Begriffe im Grunde dasselbe? Und ist eine Beratungsform für ein bestimmtes Arbeitsfeld mit dessen speziellen Rahmenbedingungen besser geeignet als eine andere?

Wenn man sich mit beruflichen Beratungsformen auseinandersetzt wird schnell klar, dass es für keine von Ihnen eine allgemeingültige Definition gibt. Zunächst einmal wäre da die Methode der Balint-Gruppen. Sie wurde 1954 von dem Psychiater und Psychoanalytiker Michael Balint für Ärzte und Mediziner entwickelt. Dieses Konzept der Psychoanalyse ermöglicht einen Austausch unter Kollegen, um besonders so genannte Übertragungsphänomene zu untersuchen (vgl. Schlee 2004, S. 23). In klassischen Verständnis war dafür eine Gruppe von Psychoanalytikern mit entsprechendem Expertenwissen nötig, inzwischen hat sich die Methode der Balint-Gruppen jedoch weiterentwickelt und geöffnet und wird heute in ganz unterschiedlichen Arbeitsbereichen für vielfältige Fragestellungen eingesetzt.

Der Begriff der Supervision stammt ursprünglich aus dem ökonomischen und administrativen Bereich und bezeichnet dort eine Führungsfunktion (vgl. Schreyögg 2004, S. 18). Verschiedene Supervisionsformen entwickelten sich auch in der Psychotherapie und in der Sozialen Arbeit. Diese Beratungsform hat sich seit den 70er Jahren jedoch besonders im Bezug auf Gruppensettings weiter ausgedehnt und wird oft als Teamsupervision oder Gruppensupervision angewendet (vgl. Schreyögg 2004, S. 22). Eine Supervisionssitzung wird durch einen ausgebildeten Supervisor begleitet und durchgeführt.

Der Ansatz des Coachings nach Maass und Ritschl (1999) bezieht sich auf eine persönliche Beratung und Begleitung als Hilfe zur Selbsthilfe. Der Coach bietet eine lösungsorientierte Begleitung einer Person im beruflichen Umfeld an, mit dem Ziel der Steigerung von persönlichen und arbeitsrelevanten Fähigkeiten.

Der Begriff Intervision ist eine Beratungsform des kollegialen Austausches zur Reflexion der beruflichen Tätigkeit, welche ohne einen externen geschulten Supervisor auskommt (vgl. Rüegg 2001, S. 14). Die Kollegiale Fallberatung ist aus der Fallarbeit von sozialen und pädagogischen Arbeitsfeldern entstanden und in seiner Bedeutung mit der Intervision gleichzusetzen. Eine Gruppe bearbeitet eine Fragestellung nach einem feststehenden Strukturmodell, um gemeinsam neue Handlungsoptionen und Sichtweisen für eine arbeitsbezogene Fallsituation zu erlangen.

Die vielen unterschiedlichen Begriffsdefinitionen der Kollegialen Beratung lassen sich nicht klar voneinander abgrenzen. Einige sind unabhängig von einer externen Moderation durchführbar, während andere von professionell ausgebildeten Beratern begleitet werden sollten. Die Kollegiale Fallberatung bietet sich vor allem für kleine Organisationen und selbstständig arbeitende AusbilderInnen und KursleiterInnen an, da diese Methode mit einer limitierten Infrastruktur und geringem Kostenaufwand trotzdem nutzbringend eingesetzt werden kann. Einzelne Fachpersonen eines Arbeitsfeldes können sich nach einer theoretischen Einführung in die Beratungsform zusammenschliessen und unabhängig diese Methode in ihrem Praxisalltag einsetzen. Kollegiale Unterstützung und Austausch bei beruflichen Fragestellungen fördern das eigene professionelle Handeln.

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